Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) legen den rechtlichen Rahmen für die an der Gesundheitsschule der Schweiz durchgeführten Ausbildungen fest. In den AGB wird die männliche Form standardmässig verwendet. Die Worte „Ausbildung“ und „Kurs“ werden synonym verwendet.
Geltungsbereich
- Die Gesundheitsschule der Schweiz (nachfolgend die Schule oder die GSDS) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen. Die Schule bietet verschiedene Ausbildungen im Zusammenhang mit der Gesundheit an.
- Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und der Schule. Durch die Anmeldung zum Kurs bestätigt der Teilnehmer, diese AGB verstanden und akzeptiert zu haben.
- Die verschiedenen von der Schule angebotenen Erste-Hilfe-Kurse sind vom Bundesamt für Strassen (ASTRA), von ResQ, SGS, IVR sowie vom Swiss Resuscitation Council (SRC), der American Heart Association (AHA) und PharmaSuisse anerkannt.
- Die Ausbildungen in akademischer Medizin folgen den EMR-Standards und sind von der ASCA, dem Amt für Berufsberatung, Berufs- und Weiterbildung und OdA-KT anerkannt.
Allgemeine Bestimmungen für Ausbildungen
- Die GSDS behält sich das Recht vor, den Kurs bei unzureichender Teilnehmerzahl zu verschieben. Die GSDS behält sich das Recht vor, die Termine und den Veranstaltungsort der Kurse ohne Vorankündigung zu ändern. Eine Änderung des Kursdatums oder -orts kann keinesfalls als Vertragsbruch seitens des Teilnehmers betrachtet werden.
Zulassung zu den Ausbildungen
- Die GSDS behält sich das Recht vor, Kandidaten ohne Angabe von Gründen zur Ausbildung zuzulassen oder abzulehnen. Eine gute Beherrschung der deutschen Sprache ist für die von der GSDS angebotenen Ausbildungen unerlässlich (mit Ausnahme von möglichen Schulungen in anderen Sprachen).
Erwartetes Verhalten
- Von allen Teilnehmern wird erwartet, dass sie eine positive und respektvolle Einstellung gegenüber dem Lernen, dem Material, den Dozenten, den anderen Teilnehmern und allen Mitgliedern der GSDS zeigen. Bei Nichtbeachtung dieser grundlegenden Bedingungen behält sich die GSDS das Recht vor, den Teilnehmer unverzüglich auszuschliessen. Die Kursgebühr bleibt in vollem Umfang geschuldet.
Sachschäden
- Die vom Teilnehmer verursachten Sachschäden gehen vollständig zu seinen Lasten
Minderjährige Teilnehmer
- Minderjährige Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zwingend erforderlich ist, um sich für einen Kurs anzumelden. Mit der Anmeldung übernimmt der gesetzliche Vertreter die Verantwortung für die Anmeldung. Durch die Anmeldung zum Kurs bestätigt der Minderjährige, die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters erhalten zu haben.
Verspätung und Zahlungsverzug
- Die Kosten für Mahnung und/oder Inkassoverfahren gehen vollständig zu Lasten des Teilnehmers.
- Es fallen folgende Mahnkosten an: 1. Mahnung: 50 CHF, 2. Mahnung 100 CHF, 3. Mahnung 150 CHF.
- Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich die GSDS das Recht vor, den Zugang zum Studierendenbereich zu sperren und die Ausbildung zu unterbrechen.
- Die GSDS behält sich das Recht vor, keine Diplome, Zertifikate, Bescheinigungen oder Prüfungsergebnisse herauszugeben, solange die fälligen Schulden nicht vollständig beglichen wurden.
Stornierung, Abwesenheit und Verspätung
- Jede Abwesenheit muss schriftlich dem Sekretariat gemeldet werden. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten und Kurse berechtigen nicht zu einer Preisminderung. Jede Verspätung von mehr als 20 Minuten gilt als Abwesenheit für den ganzen Schulungstag.
- Jede Stornierung muss schriftlich dem Sekretariat mitgeteilt werden. Stornierungen per Telefon werden in keinem Fall berücksichtigt.
- Unterbrechungen und Verschiebungen der Ausbildung werden nicht akzeptiert.
Dritte Institutionen
- Wenn die Ausbildungskosten ganz oder teilweise von einer dritten Institution übernommen werden, muss die vollständige Zahlung der Ausbildungskosten vor Beginn der Ausbildung erfolgen. Zusätzliche Verwaltungskosten können anfallen.
- Eventuelle Rabatte gelten nur für Einzelpersonen, die keine Unterstützung durch eine dritte Institution erhalten.
Teilnehmer ausserhalb der Schweiz und der Europäischen Union
- Personen, die ausserhalb der Schweiz und der Europäischen Union ansässig sind, müssen die gesamten Ausbildungskosten bei Vertragsunterzeichnung begleichen.
Fernkurs/Videokonferenz
- Bei einem Fernkurs ist eine gute Internetverbindung unerlässlich, ebenso wie grundlegende Office-Kenntnisse zur Nutzung der virtuellen Lernplattform.
- Der Studierendenbereich ist für die Verwendung auf PCs und Macs optimiert, die Verwendung auf Tablets und/oder Smartphones ist nicht garantiert. Der Studierendenbereich ist für die Verwendung mit dem Google Chrome-Browser optimiert. Die Verwendung mit anderen Browsern wird nicht garantiert.
- In keinem Fall kann die GSDS für unzureichende Internetverbindung oder mangelnde Kenntnisse in der Anwendung von IT-Tools verantwortlich gemacht werden.
- Der Zugang zum Studierendenbereich wird automatisch am letzten Tag der Ausbildung geschlossen. Der Inhalt ist nur zur Ansicht verfügbar.
Geistiges Eigentum
- Das gesamte Lehrmaterial unterliegt dem Urheberrecht. Jeglicher Download, jegliche Kopie, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne schriftliche Zustimmung der GSDS untersagt. Die GSDS behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte bei Verletzung dieses Eigentumsrechts einzuleiten.
Diplome, Zertifikate, Bescheinigungen, Duplikate und Nachweise
- Alle Diplome/Zertifikate/Bescheinigungen werden per E-Mail verschickt. Auf Anfrage ist auch eine gedruckte Version gegen eine Gebühr von 75 CHF/Stück möglich. Jedes Duplikat wird mit 50 CHF/Stück berechnet. Jeder Buchungsbeleg wird mit 30 CHF/Stück berechnet.
Zahlungsanweisung
- Bei der Bezahlung der Ausbildungen wird der überwiesene Betrag automatisch der ältesten ausstehenden Schuld des Teilnehmers zugewiesen. Ein vom Teilnehmer gezahlter Betrag kann nur einer Ausbildung zugeordnet werden. Diese Zuweisung der überwiesenen Beträge gilt insbesondere bei der Unterzeichnung von elektronischen Verträgen.
Ausbildungsspezifische Bedingungen
Ausbildung Medizinische Grundlage
Grundlegende Bestimmungen
- Die Ausbildung “Medizinische Grundlagen” (nachfolgend MGL) ist die grundlegende schulmedizinische Ausbildung für Therapeuten.
- Die Ausbildung wird als Präsenz- und live Fernkurs angeboten. Die Ausbildung per Videokonferenz (Fernkurs) ist ASCA-anerkannt und entspricht den EMR-Standards. Sie erfordert Ihre Anwesenheit am Tag und zur Uhrzeit der Schulung. Sie findet live statt. Wir empfehlen allen Personen, die ein eidgenössisches Diplom OdA-AM oder OdA-KT anstreben, eine weniger innovative Ausbildungsmodalität zu wählen und sich für die Präsenzausbildung zu entscheiden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Die Zulassung zur Ausbildung MGL erfordert keine spezifischen Voraussetzungen, ausser eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Stornierungsbedingungen
- Im Falle einer Stornierung mehr als zwei Monate vor Beginn der Ausbildung fallen Stornogebühren in Höhe von 150 CHF an. Dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle einer Stornierung weniger als zwei Monate, aber vor dem Beginn der Ausbildung, sind 20% des Gesamtbetrags der Ausbildungskosten an die GSDS zu zahlen. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle eines Abbruchs nach Beginn der Ausbildung ist der gesamte Betrag für die bereits stattgefundenen Kurstage zu zahlen, zuzüglich 50% des Betrags für die verbleibenden Kurse. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Stornierungen und Abbrüche müssen schriftlich gemeldet werden und ausschliesslich auf diesem Weg. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass seine schriftliche Entscheidung ordnungsgemäss empfangen wurde.
- Bei Nichtbezahlung des Kurses behält sich die GSDS das Recht vor, kein Diplom auszustellen.
Sonderaktionen
- Sollte den Studierenden eine Geld-Zurück-Garantie angeboten werden, gilt diese bis einschliessliche 5 Tage nach Beendigung des ersten Kurswochenendes. Innerhalb dieser 5 Tage können die Teilnehmenden ohne Angabe von Gründen schriftlich eine Stornierung des Kurses beantrage und erhalten den vollen bei der GSDS eingegangenen Betrag zurück. Sollte die Stornierung nach Ablauf der 5 Tage bei der GSDS eintreffen, gelten die jeweiligen Angaben unter "Stornierungsbedingungen".
Anwesenheit während der Ausbildung
- Die Studierenden müssen an mindestens 80% der Ausbildungstage teilnehmen, egal ob sie vor Ort oder per Videokonferenz (Fernkurs) teilnehmen. Nur vollständige Ausbildungstage können berücksichtigt werden. Das Ansehen der im Studierendenbereich verfügbaren Videos (Wiederholungen von Kurstagen) wird in keinem Fall als Anwesenheitsstunden gezählt.
Maximale Ausbildungsdauer
- Der maximale Ausbildungszeitraum beträgt 18 Monate. Diese Frist darf keinesfalls überschritten werden. Wenn der Teilnehmer die Prüfung nicht innerhalb von 18 Monaten ab dem ersten Tag der angemeldeten Ausbildung bestanden hat, wird ein endgültiges Nichtbestehen ausgesprochen.
Prüfung
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer mindestens 80% der Ausbildungszeit gemäss dem Punkt "Anwesenheit während der Ausbildung" erreicht haben.
- Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich maximal drei Mal zur Prüfung anzumelden. Mit anderen Worten, der Teilnehmer hat drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Die Prüfungssitzung, die am letzten Tag der angemeldeten Ausbildung stattfindet, wird automatisch als Prüfungsversuch gezählt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer daran teilgenommen hat oder nicht.
- Im Falle eines Misserfolgs oder einer Abwesenheit bei der ersten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut kostenlos ablegen. Im Falle eines Versagens oder einer Abwesenheit bei der zweiten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut ablegen, jedoch gegen eine Verwaltungsgebühr von 350 CHF.
- Bei einem Misserfolg oder einer Abwesenheit ist der Kandidat verpflichtet, sich über die Termine und Modalitäten für den Nachholtermin zu informieren. Es werden keine Einladungen verschickt. Eine Abwesenheit bei einer Sitzung muss mindestens drei Werktage vor dem Prüfungstag gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sitzung als teilgenommen betrachtet, und eventuelle Verwaltungsgebühren sind in voller Höhe fällig.
- Wenn die Prüfung nach drei Versuchen nicht bestanden wurde, ist das Nichtbestehen endgültig. Wenn die Prüfung nicht innerhalb der festgelegten Frist bestanden wurde (siehe “Maximale Dauer der Ausbildung”), ist das Nichtbestehen endgültig. Der Ausbildungsbetrag ist unabhängig vom Ausgang der Ausbildung fällig.
Ausbildung Medizinische Grundlage Aufbaustufe
Grundlegende Bestimmungen
- Die Ausbildung “Medizinische Grundlagen Aufbaustufe” (nachfolgend MGL AB) ist die weiterführende schulmedizinische Ausbildung für Therapeuten.
- Die Ausbildung wird als Präsenz- und live Fernkurs angeboten. Die Ausbildung per Videokonferenz (Fernkurs) ist ASCA-anerkannt und entspricht den EMR-Standards. Sie erfordert Ihre Anwesenheit am Tag und zur Uhrzeit der Schulung. Sie findet live statt. Wir empfehlen allen Personen, die ein eidgenössisches Diplom OdA-AM oder OdA-KT anstreben, eine weniger innovative Ausbildungsmodalität zu wählen und sich für die Präsenzausbildung zu entscheiden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Die Zulassung zur Ausbildung MGL AB erfordert keine formellen, spezifischen Voraussetzungen, ausser eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Kurs Medizinische Grundlagen (MGL) vorher belegt zu haben. Zudem wird dringend empfohlen, das Modul 1 des Kurses MGL AB vor dem Modul 2 MGL AB zu belegen.
Stornierungsbedingungen
- Im Falle einer Stornierung mehr als zwei Monate vor Beginn der Ausbildung fallen Stornogebühren in Höhe von 150 CHF an. Dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle einer Stornierung weniger als zwei Monate, aber vor dem Beginn der Ausbildung, sind 20% des Gesamtbetrags der Ausbildungskosten an die GSDS zu zahlen. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle eines Abbruchs nach Beginn der Ausbildung ist der gesamte Betrag für die bereits stattgefundenen Kurstage zu zahlen, zuzüglich 50% des Betrags für die verbleibenden Kurse. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Stornierungen und Abbrüche müssen schriftlich gemeldet werden und ausschliesslich auf diesem Weg. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass seine schriftliche Entscheidung ordnungsgemäss empfangen wurde.
- Bei Nichtbezahlung des Kurses behält sich die GSDS das Recht vor, kein Diplom auszustellen.
Sonderaktionen
- Sollte den Studierenden eine Geld-Zurück-Garantie angeboten werden, gilt diese bis einschliessliche 5 Tage nach Beendigung des ersten Kurswochenendes. Innerhalb dieser 5 Tage können die Teilnehmenden ohne Angabe von Gründen schriftlich eine Stornierung des Kurses beantrage und erhalten den vollen bei der GSDS eingegangenen Betrag zurück. Sollte die Stornierung nach Ablauf der 5 Tage bei der GSDS eintreffen, gelten die jeweiligen Angaben unter "Stornierungsbedingungen".
Anwesenheit während der Ausbildung
- Die Studierenden müssen an mindestens 80% der Ausbildungstage teilnehmen, egal ob sie vor Ort oder per Videokonferenz (Fernkurs) teilnehmen. Nur vollständige Ausbildungstage können berücksichtigt werden. Das Ansehen der im Studierendenbereich verfügbaren Videos (Wiederholungen von Kurstagen) wird in keinem Fall als Anwesenheitsstunden gezählt.
Maximale Ausbildungsdauer
- Der maximale Ausbildungszeitraum des Moduls 1 und des Moduls 2 des Kurses MGL AB beträgt jeweils 24 Monate. Diese Frist darf keinesfalls überschritten werden. Wenn der Teilnehmer die Prüfung nicht innerhalb von 24 Monaten ab dem ersten Tag der angemeldeten Ausbildung bestanden hat, wird ein endgültiges Nichtbestehen ausgesprochen.
Prüfung
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer mindestens 80% der Ausbildungszeit gemäss dem Punkt "Anwesenheit während der Ausbildung" erreicht haben.
- Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich maximal drei Mal zur Prüfung anzumelden. Mit anderen Worten, der Teilnehmer hat drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Die Prüfungssitzung, die am letzten Tag der angemeldeten Ausbildung stattfindet, wird automatisch als Prüfungsversuch gezählt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer daran teilgenommen hat oder nicht.
- Im Falle eines Misserfolgs oder einer Abwesenheit bei der ersten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut kostenlos ablegen. Im Falle eines Versagens oder einer Abwesenheit bei der zweiten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut ablegen, jedoch gegen eine Verwaltungsgebühr von 350 CHF.
- Bei einem Misserfolg oder einer Abwesenheit ist der Kandidat verpflichtet, sich über die Termine und Modalitäten für den Nachholtermin zu informieren. Es werden keine Einladungen verschickt. Eine Abwesenheit bei einer Sitzung muss mindestens drei Werktage vor dem Prüfungstag gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sitzung als teilgenommen betrachtet, und eventuelle Verwaltungsgebühren sind in voller Höhe fällig.
- Wenn die Prüfung nach drei Versuchen nicht bestanden wurde, ist das Nichtbestehen endgültig. Wenn die Prüfung nicht innerhalb der festgelegten Frist bestanden wurde (siehe “Maximale Dauer der Ausbildung”), ist das Nichtbestehen endgültig.
- Der Ausbildungsbetrag ist unabhängig vom Ausgang der Ausbildung fällig.
SG - Psychologie, Kommunikation, Gesprächsführung
Grundlegende Bestimmungen
- Die Ausbildung in Psychologie, Kommunikation und Gesprächsführung (im Folgenden Psychologie-Ausbildung) steht allen interessierten Personen offen, richtet sich jedoch besonders an Therapeuten.
Modalitäten der Ausbildung
- Die Psychologie-Ausbildung kann nur in Präsenzform absolviert werden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Die Zulassung zur Psychologie-Ausbildung erfordert keine spezifischen Voraussetzungen, ausser eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Stornierungsbedingungen
- Im Falle einer Stornierung mehr als zwei Monate vor Beginn der Ausbildung fallen Stornogebühren in Höhe von 150 CHF an. Dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle einer Stornierung weniger als zwei Monate, aber vor dem Beginn der Ausbildung, sind 20% des Gesamtbetrags der Ausbildungskosten an die GSDS zu zahlen. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle eines Abbruchs nach Beginn der Ausbildung ist der gesamte Betrag für die bereits stattgefundenen Kurstage zu zahlen, zuzüglich 50% des Betrags für die verbleibenden Kurse. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Stornierungen und Abbrüche müssen schriftlich gemeldet werden und ausschliesslich auf diesem Weg. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass seine schriftliche Entscheidung ordnungsgemäss empfangen wurde.
- Bei Nichtbezahlung des Kurses behält sich die GSDS das Recht vor, kein Diplom auszustellen.
Anwesenheit während der Ausbildung
- Die Studierenden müssen an mindestens 80% der Ausbildungstage teilnehmen, Nur vollständige Ausbildungstage können berücksichtigt werden.
Maximale Ausbildungsdauer
- Der maximale Ausbildungszeitraum beträgt 18 Monate. Diese Frist darf keinesfalls überschritten werden. Wenn der Teilnehmer die Prüfung nicht innerhalb von 18 Monaten ab dem ersten Tag der angemeldeten Ausbildung bestanden hat, wird ein endgültiges Nichtbestehen ausgesprochen.
Prüfung
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer mindestens 80% der Ausbildungszeit gemäss dem Punkt "Anwesenheit während der Ausbildung" erreicht haben.
- Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich maximal drei Mal zur Prüfung anzumelden. Mit anderen Worten, der Teilnehmer hat drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Die Prüfungssitzung, die am letzten Tag der angemeldeten Ausbildung stattfindet, wird automatisch als Prüfungsversuch gezählt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer daran teilgenommen hat oder nicht.
- Im Falle eines Misserfolgs oder einer Abwesenheit bei der ersten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut kostenlos ablegen. Im Falle eines Versagens oder einer Abwesenheit bei der zweiten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut ablegen, jedoch gegen eine Verwaltungsgebühr von 350 CHF.
- Bei einem Misserfolg oder einer Abwesenheit ist der Kandidat verpflichtet, sich über die Termine und Modalitäten für den Nachholtermin zu informieren. Es werden keine Einladungen verschickt. Eine Abwesenheit bei einer Sitzung muss mindestens drei Werktage vor dem Prüfungstag gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sitzung als teilgenommen betrachtet, und eventuelle Verwaltungsgebühren sind in voller Höhe fällig.
- Wenn die Prüfung nach drei Versuchen nicht bestanden wurde, ist das Nichtbestehen endgültig. Wenn die Prüfung nicht innerhalb der festgelegten Frist bestanden wurde (siehe “Maximale Dauer der Ausbildung”), ist das Nichtbestehen endgültig.
- Der Ausbildungsbetrag ist unabhängig vom Ausgang der Ausbildung fällig.
Ernährungsberatung Ausbildung
Grundlegende Bestimmungen
- Die Ausbildung in Ernährungsberatung steht allen interessierten Personen offen, richtet sich jedoch besonders an Therapeuten, die eine Ernährungsberatung anbieten möchten.
Modalitäten der Ausbildung
- Die Ausbildung in Ernährungsberatung wird als Hybridkurs (Videokonferenz und Präsenz) oder als reiner Präsenzkurs angeboten. Der Hybridkurs ist von der ASCA anerkannt und entspricht den Anforderungen der EMR.
Zulassungsvoraussetzungen
- Die Zulassung zur Ausbildung in Ernährungsberatung erfordert keine spezifischen Voraussetzungen, ausser eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Es wird empfohlen, die Ausbildung MGL vor der Ausbildung in Ernährungsberatung zu absolvieren.
Stornierungsbedingungen
- Im Falle einer Stornierung mehr als zwei Monate vor Beginn der Ausbildung fallen Stornogebühren in Höhe von 150 CHF an. Dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle einer Stornierung weniger als zwei Monate, aber vor dem Beginn der Ausbildung, sind 20% des Gesamtbetrags der Ausbildungskosten an die GSDS zu zahlen. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle eines Abbruchs nach Beginn der Ausbildung ist der gesamte Betrag für die bereits stattgefundenen Kurstage zu zahlen, zuzüglich 50% des Betrags für die verbleibenden Kurse. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Stornierungen und Abbrüche müssen schriftlich gemeldet werden und ausschliesslich auf diesem Weg. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass seine schriftliche Entscheidung ordnungsgemäss empfangen wurde.
- Bei Nichtbezahlung des Kurses behält sich die GSDS das Recht vor, kein Diplom auszustellen.
Sonderaktionen
- Sollte den Studierenden eine Geld-Zurück-Garantie angeboten werden, gilt diese bis einschliessliche 5 Tage nach Beendigung des ersten Kurswochenendes. Innerhalb dieser 5 Tage können die Teilnehmenden ohne Angabe von Gründen schriftlich eine Stornierung des Kurses beantrage und erhalten den vollen bei der GSDS eingegangenen Betrag zurück. Sollte die Stornierung nach Ablauf der 5 Tage bei der GSDS eintreffen, gelten die jeweiligen Angaben unter "Stornierungsbedingungen".
Anwesenheit während der Ausbildung
- Die Studierenden müssen an mindestens 80% der Ausbildungstage unabhängig von der Ausbildungsart (Hybridkurs oder Präsenz) teilnehmen, Nur vollständige Ausbildungstage können berücksichtigt werden. Das Ansehen der im Studierendenbereich verfügbaren Videos (Wiederholungen von Kurstagen) wird in keinem Fall als Anwesenheitsstunden gezählt.
Maximale Ausbildungsdauer
- Der maximale Ausbildungszeitraum beträgt 24 Monate. Diese Frist darf keinesfalls überschritten werden. Wenn der Teilnehmer die Prüfung nicht innerhalb von 24 Monaten ab dem ersten Tag der angemeldeten Ausbildung bestanden hat, wird ein endgültiges Nichtbestehen ausgesprochen.
Prüfung
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer mindestens 80% der Ausbildungszeit gemäss dem Punkt "Anwesenheit während der Ausbildung" erreicht haben.
- Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich maximal drei Mal zur Prüfung anzumelden. Mit anderen Worten, der Teilnehmer hat drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Die Prüfungssitzung, die am letzten Tag der angemeldeten Ausbildung stattfindet, wird automatisch als Prüfungsversuch gezählt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer daran teilgenommen hat oder nicht.
- Im Falle eines Misserfolgs oder einer Abwesenheit bei der ersten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut kostenlos ablegen. Im Falle eines Versagens oder einer Abwesenheit bei der zweiten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut ablegen, jedoch gegen eine Verwaltungsgebühr von 350 CHF.
- Bei einem Misserfolg oder einer Abwesenheit ist der Kandidat verpflichtet, sich über die Termine und Modalitäten für den Nachholtermin zu informieren. Es werden keine Einladungen verschickt. Eine Abwesenheit bei einer Sitzung muss mindestens drei Werktage vor dem Prüfungstag gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sitzung als teilgenommen betrachtet, und eventuelle Verwaltungsgebühren sind in voller Höhe fällig.
- Wenn die Prüfung nach drei Versuchen nicht bestanden wurde, ist das Nichtbestehen endgültig. Wenn die Prüfung nicht innerhalb der festgelegten Frist bestanden wurde (siehe “Maximale Dauer der Ausbildung”), ist das Nichtbestehen endgültig.
- Der Ausbildungsbetrag ist unabhängig vom Ausgang der Ausbildung fällig.
Ausbildung im medizinischen Sekretariat/als Arztsekretärin (inkl. Vorbereitungsmodule)
Grundlegende Bestimmungen
- Die Ausbildung im Medizinischen Sekretariat und die Vorbereitungsmodule führen zum Abschluss als Medizinische Sekretärin/Arztsekretärin der GSDS
- Die Ausbildung besteht aus den folgenden Modulen: Systeme des menschlichen Körpers, medizinisches Vokabular, Verfassen medizinischer Berichte, Versicherung und Gesetzgebung, Tarmed und medizinische Rechnungsstellung sowie Verhaltensweisen in der Praxis.
- Die Vorbereitungsmodule bestehen aus den folgenden Modulen: Tastaturschreiben, Rechtschreibung und berufliche Korrespondenz. Die Vorbereitungsmodule sind optional (siehe "Zulassung zur Ausbildung").
- Die Struktur der Ausbildung sieht vor, dass Teilnehmer, die ein oder mehrere Vorbereitungsmodule absolvieren müssen, diese Module zuerst vor der eigentlichen Ausbildung im medizinischen Sekretariat absolvieren. Es ist jedoch möglich, gleichzeitig die Ausbildungsmodule und eines oder mehrere Vorbereitungsmodule zu absolvieren.
Modalitäten der Ausbildung
- Die Ausbildung im medizinischen Sekretariat/als Arztsekretärin kann sowie die Vorbereitungsmodule können sowohl als Präsenzausbildung als auch als Fernkurs belegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
- Die Zulassung zu den Vorbereitungsmodulen der Ausbildung als Arztsekretärin erfordert keine spezifischen Voraussetzungen, ausser eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
- Die Zulassung zur Ausbildung im medizinischen Sekretariat kann über einen der drei folgenden Wege erfolgen:
- Inhaberinnen eines EFZ als kaufmännische Angestellte werden ohne weitere Voraussetzungen automatisch zugelassen.
- Teilnehmerinnen ohne EFZ als kaufmännische Angestellte können einen Einstufungstest absolvieren, um festzustellen, ob sie eines oder mehrere Vorbereitungsmodule absolvieren müssen.
- Teilnehmerinnen können sich entscheiden, sich für die Vorbereitungsmodule anzumelden, ohne den Einstufungstest abzulegen, wenn sie ihre eigenen Kenntnisse als unzureichend ansehen.
- Befreiungen von der Vorbereitungsmodule in Tastaturschreiben, Rechtschreibung oder beruflichen Korrespondenz sind je nach vorher erworbenen Diplomen möglich (eine Liste der möglichen Anerkennungen ist auf unserer Website einsehbar).
- In einigen Fällen kann es möglich sein, dass ein Teilnehmer ohne EFZ die Ausbildung im medizinischen Sekretariat beginnt, ohne zuvor einen Einstufungstest abgelegt zu haben. In diesem Fall muss der Einstufungstest jedoch innerhalb der ersten 4 Wochen der Ausbildung nachgeholt werden.
- In allen Fällen kann das Diplom als Medizinische Sekretärin/Arztsekretärin der GSDS nur verliehen werden, wenn die Prüfungen bestanden und die Vorbereitungsmodule erworben wurden (entweder durch Gleichwertigkeit des EFZ, durch einen erfolgreichen Einstufungstest oder nach Absolvieren der Vorbereitungsmodule und das Bestehen der Prüfungen der verschiedenen Vorbereitungsmodule).
Stornierungsbedingungen
- Im Falle einer Stornierung mehr als zwei Monate vor Beginn der Ausbildung fallen Stornogebühren in Höhe von 150 CHF an. Dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle einer Stornierung weniger als zwei Monate, aber vor dem Beginn der Ausbildung, sind 20% des Gesamtbetrags der Ausbildungskosten an die GSDS zu zahlen. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle eines Abbruchs nach Beginn der Ausbildung ist der gesamte Betrag für die bereits stattgefundenen Kurstage zu zahlen, zuzüglich 50% des Betrags für die verbleibenden Kurse. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Stornierungen und Abbrüche müssen schriftlich gemeldet werden und ausschliesslich auf diesem Weg. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass seine schriftliche Entscheidung ordnungsgemäss empfangen wurde.
- Bei Nichtbezahlung des Kurses behält sich die GSDS das Recht vor, kein Diplom auszustellen.
Anwesenheit während der Ausbildung
- Die Anwesenheit der Studierenden an mindestens 80% der Ausbildungstagen im Präsenzkurs ist erwünscht.
Maximale Ausbildungsdauer
- Der maximale Zeitraum der Vorbereitungsmodule beträgt 24 Monate. Diese Frist darf keinesfalls überschritten werden. Der maximale Ausbildungszeitraum der Ausbildung im medizinischen Sekretariat beträgt 24 Monate. Diese Frist darf keinesfalls überschritten werden. Wenn der Teilnehmer die Prüfung nicht innerhalb von 24 Monaten ab dem ersten Tag der angemeldeten Ausbildung bestanden hat, wird ein endgültiges Nichtbestehen ausgesprochen.
Prüfung
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer jeweils 80% der Übungen der angemeldeten Module/Ausbildung absolviert haben.
- Jedes Modul unterliegt einer Prüfung, mit Ausnahme des Moduls "Systeme des menschlichen Körpers", das nicht getestet wird und automatisch als bestanden gilt. Jedes Modul muss unabhängig bestanden werden. Ein erfolgreich bestandenes Modul in der Prüfung gilt als erworben, auch wenn andere Module nicht bestanden wurden. Ein erfolgreich bestandenes Modul kann nicht andere nicht bestandene Module ausgleichen.
- Teilnehmer, die die Vorbereitungsmodule absolvieren, können sich maximal drei Mal zur Prüfung anmelden. Mit anderen Worten, der Teilnehmer hat drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Wenn ein Teilnehmer seine drei Vorbereitungsmodule nach den drei Prüfungssitzungen nicht bestanden hat, gilt dies als endgültig nicht bestanden. Sollte ein Teilnehmer seine drei Vorbereitungsmodule nach der maximalen Ausbildungszeit nicht bestanden haben, gilt dies ebenfalls als endgültig nicht bestanden.
- Teilnehmer, die die Ausbildung im medizinischen Sekretariat absolvieren, können sich maximal drei Mal für die Prüfung anmelden. Mit anderen Worten, der Teilnehmer hat drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Wenn ein Teilnehmer seine fünf Ausbildungsmodule nach den drei Prüfungssitzuhngen nicht bestanden hat, gilt dies als endgültig durchgefallen. Sollte ein Teilnehmer seine fünf Ausbildungsmodule nach der maximalen Ausbildungszeit nicht bestanden haben, gilt dies ebenfalls als endgültig nicht bestanden.
- Teilnehmer, die gleichzeitig die Ausbildung im medizinischen Sekretariat und eines oder mehrere Vorbereitungsmodule absolvieren, haben die Möglichkeit, sich maximal drei Mal zur kombinierten Prüfung anzumelden. Mit anderen Worten, der Teilnehmer hat drei Versuche, die Prüfung zu bestehen, die sowohl die Vorbereitungsmodule als auch die Ausbildungsmodule umfasst.
- Im Falle eines Nichtbestehens oder einer Abwesenheit bei der ersten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut kostenlos ablegen. Im Falle eines Nichtbestehens oder einer Abwesenheit bei der zweiten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut ablegen, jedoch gegen eine Verwaltungsgebühr von 350 CHF.
- Im Falle eines Nichtbestehens oder einer Abwesenheit ist der Kandidat verpflichtet, sich über die Termine und Modalitäten für den Nachholtermin zu informieren. Es werden keine Einladungen verschickt. Eine Abwesenheit bei einer Sitzung muss mindestens drei Werktage vor dem Prüfungstag gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sitzung als teilgenommen betrachtet, und eventuelle Verwaltungsgebühren sind in voller Höhe fällig. Der Betrag für die Ausbildung ist unabhängig vom Ausgang der Ausbildung zu zahlen.
- Die Prüfungen finden ausschliesslich auf den Computern der GSDS statt.
Diplom / Zertifikat / Bescheinigung
- Das erfolgreiche Absolvieren aller Ausbildungsmodule nach Bestätigung aller Vorbereitungsmodule (entweder durch Gleichwertigkeit durch das EFZ, durch den Einstufungstest oder nach Absolvieren der Vorbereitungsmodule und Bestehen der Prüfungen der verschiedenen Vorbereitungsmodule) führt zum Erhalt des Diploms als Medizinische Sekretärin/Arztsekretärin der GSDS.
- Das erfolgreiche Absolvieren der drei Vorbereitungsmodule führt zum Erhalt des Zertifikats "Vorbereitungsmodule", vorausgesetzt, dass alle drei Module tatsächlich besucht wurden. Der Erfolg beim Einstufungstest oder die Gleichwertigkeit durch das EFZ oder einen anderen Abschluss berechtigen nicht zum Erhalt des Vorbereitungsmodule-Zertifikats. Wenn ein oder zwei Vorbereitungsmodule, jedoch nicht alle drei, besucht und erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul.
Ausbildung als Pflegehilfskraft/Pflegehelfer
Grundlegende Bestimmungen
- Die Ausbildung als Pflegehilfskraft/Pflegehelfer führt zum Diplom “Pflegehelfer/Pflegehilfskraft der GSDS”.
Modalitäten der Ausbildung
- Die Ausbildung zur Pflegehilfskraft besteht aus einem theoretischen Teil als Fernkurs und einem Praxismodul vor Ort.
Zulassungsvoraussetzungen
- Die Zulassung zur Ausbildung als Pflegehilfskraft erfordert keine spezifischen Voraussetzungen, ausser eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Stornierungsbedingungen
- Im Falle einer Stornierung mehr als zwei Monate vor Beginn der Ausbildung fallen Stornogebühren in Höhe von 150 CHF an. Dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle einer Stornierung weniger als zwei Monate, aber vor dem Beginn der Ausbildung, sind 20% des Gesamtbetrags der Ausbildungskosten an die GSDS zu zahlen. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Im Falle eines Abbruchs nach Beginn der Ausbildung ist der gesamte Betrag für die bereits stattgefundenen Kurstage zu zahlen, zuzüglich 50% des Betrags für die verbleibenden Kurse. Auch dieser Betrag ist in jedem Fall der GSDS zu zahlen und wird bei späterer Anmeldung nicht übertragen.
- Stornierungen und Abbrüche müssen schriftlich gemeldet werden und ausschliesslich auf diesem Weg. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass seine schriftliche Entscheidung ordnungsgemäss empfangen wurde.
- Bei Nichtbezahlung des Kurses behält sich die GSDS das Recht vor, kein Diplom auszustellen.
Anwesenheit während der Ausbildung
- Die Studierenden müssen mindestens 80% der Übungen im theoretischen Teil abgeschlossen haben, um zum Praxismodul zugelassen zu werden.
- Falls ein Teilnehmer bis zum Beginn des Praxismoduls nicht mindestens 80% der Übungen abgeschlossen hat, muss er sich erneut zu einem späteren Zeitpunkt für das Praxismodul anmelden und eine Gebühr von 850 CHF entrichten.
- Die Studierenden müssen bei mindestens 80% des Praxismoduls anwesend sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Andernfalls muss der Studierende sich erneut zu einem späteren Zeitpunkt für das Praxismodul anmelden und eine Gebühr von 850 CHF entrichten. Nur volle Ausbildungstage können für das Praxismodul gezählt werden.
- Am ersten Tag des Praxismoduls wird den Teilnehmern ein Kodex zum pflegerischen Verhalten vorgelegt. Jede Nichtbeachtung dieses Kodex kann zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers führen. Der Betrag für den Kurs ist dann in voller Höhe zu zahlen.
Maximale Ausbildungsdauer
- Der maximale Ausbildungszeitraum beträgt 18 Monate. Diese Frist darf keinesfalls überschritten werden. Wenn der Teilnehmer die Prüfung nicht innerhalb von 18 Monaten ab dem ersten Tag der angemeldeten Ausbildung bestanden hat, wird ein endgültiges Nichtbestehen ausgesprochen.
Prüfung
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer mindestens 80% der Ausbildungszeit gemäss dem Punkt "Anwesenheit während der Ausbildung" erreicht haben.
- Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich maximal drei Mal zur Prüfung anzumelden. Mit anderen Worten, der Teilnehmer hat drei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Die Prüfungssitzung, die am letzten Tag der angemeldeten Ausbildung stattfindet, wird automatisch als Prüfungsversuch gezählt, unabhängig davon, ob der Teilnehmer daran teilgenommen hat oder nicht.
- Im Falle eines Misserfolgs oder einer Abwesenheit bei der ersten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut kostenlos ablegen. Im Falle eines Versagens oder einer Abwesenheit bei der zweiten Prüfungssitzung kann der Teilnehmer die Prüfung erneut ablegen, jedoch gegen eine Verwaltungsgebühr von 350 CHF.
- Bei einem Misserfolg oder einer Abwesenheit ist der Kandidat verpflichtet, sich über die Termine und Modalitäten für den Nachholtermin zu informieren. Es werden keine Einladungen verschickt.
- Eine Abwesenheit bei einer Sitzung muss mindestens drei Werktage vor dem Prüfungstag gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sitzung als teilgenommen betrachtet, und eventuelle Verwaltungsgebühren sind in voller Höhe fällig.
- Wenn die Prüfung nach drei Versuchen nicht bestanden wurde, ist das Nichtbestehen endgültig. Wenn die Prüfung nicht innerhalb der festgelegten Frist bestanden wurde (siehe “Maximale Dauer der Ausbildung”), ist das Nichtbestehen endgültig.
- Der Ausbildungsbetrag ist unabhängig vom Ausgang der Ausbildung fällig.
American Heart Association© zertifizierte Schulungen
Grundlegende Bestimmungen
- Die von der American Heart Association© zertifizierten Schulungen (im Folgenden AHA-Schulungen) umfassen die Schulung Advanced Cardiovascular Life Support (im Folgenden ACLS) Provider und Refresher sowie die Schulung Pediatric Emergency Assessment, Recognition, and Stabilization (im Folgenden PEARS).
Modalitäten der Ausbildung
- Die AHA-Schulungen müssen vor Ort in Präsenzform absolviert werden.
Zulassung zur Ausbildung
- Die AHA-Schulungen stehen Ärzten, Krankenschwestern, Rettungssanitätern und Studierenden in diesen Fachrichtungen offen.
Bedingungen für die Stornierung
- Im Falle einer Stornierung mehr als 4 Wochen vor Kursbeginn wird der gezahlte Betrag nach Abzug von 100 CHF Verwaltungsgebühren erstattet. Im Falle einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn bleibt der gesamte Betrag bei der Schule fällig. Im Falle eines Abbruchs nach Beginn der Schulung ist der volle Betrag für die durchgeführten Kurse fällig.
Teilnahme an der Ausbildung
- Die Studierenden müssen an allen Schulungstagen anwesend sein.
Prüfung
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Teilnehmer an allen Schulungstagen teilgenommen haben.
- Im Falle eines Nichtbestehens der Prüfung kann der Teilnehmer ohne Gebühren erneut zur Prüfung antreten. Die zweite Prüfungssitzung muss spätestens 6 Monate nach Beginn der Schulung stattfinden. Im Falle eines Nichtbestehens bei der zweiten Prüfungssitzung wird ein endgültiges Nichtbestehen ausgesprochen.
- Im Falle eines Nichtbestehens ist es die Verantwortung des Kandidaten, sich über die Termine und Modalitäten für den Nachholtermin zu informieren. Es wird keine Einladung verschickt.
- Der Betrag für die Ausbildung ist unabhängig vom Ausgang der Ausbildung zu zahlen.
SRC zertifizierte BLS-AED Schulungen
- Die SRC zertifizierte BLS-AED-Schulung (im Folgenden BLS) behandelt Massnahmen zur kardiopulmonalen Reanimation (Basic Life Support) und die Verwendung des automatisierten externen Defibrillators (Automated External Defibrillator). Die Schulung ist vom Swiss Resuscitation Council (SRC) zertifiziert.
Modalitäten der Ausbildung
- Die BLS-Schulung muss in Präsenzform vor Ort absolviert werden.
Zulassung zur Ausbildung
- Die Zulassung zur BLS-Schulung erfordert keine spezifischen Voraussetzungen ausser einer guten Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Bedingungen für die Stornierung
- Jede Stornierung muss mindestens drei Werktage vor Beginn der Schulung gemeldet werden.Nach Ablauf dieser Frist ist der gesamte Schulungsbetrag fällig.
Teilnahme an der Ausbildung
- Die Studierenden müssen während der gesamten Schulungsdauer anwesend sein.
Prüfung
- Die Prüfung findet während des Kurses statt. Ein Prüfungsversagen erfordert die Wiederholung des Kurses. Der gesamte Kursbetrag ist dann zu zahlen.
Kindernotfallkurse (PBLS)
- Die Schulung Pediatric Basic Life Support (PBLS) führt zur Erteilung einer GSDS-Bescheinigung.
Modalitäten der Ausbildung
- Die PBLS-Schulung muss in Präsenzform vor Ort absolviert werden.
Zulassung zur Ausbildung
- Die Zulassung zur PBLS-Schulung erfordert keine spezifischen Voraussetzungen ausser einer guten Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Bedingungen für die Stornierung
- Jede Stornierung muss mindestens drei Werktage vor Beginn der Schulung gemeldet werden.Nach Ablauf dieser Frist ist der gesamte Schulungsbetrag fällig.
Teilnahme an der Ausbildung
- Die Studierenden müssen während der gesamten Schulungsdauer anwesend sein.
Prüfung
- Die Prüfung findet während des Kurses statt. Ein Prüfungsversagen erfordert die Wiederholung des Kurses. Der gesamte Kursbetrag ist dann zu zahlen.
Schulung Ersthelfer IVR
- Die Erste-Hilfe-Schulungen IVR (im Folgenden IVR-Schulungen) umfassen die Schulungen IVR Stufe 1 und IVR Stufe 2. Die IVR-Schulungen sind vom Interverband für Rettungswesen zertifiziert.
Modalitäten der Ausbildung
- Die IVR-Schulungen müssen in Präsenzform absolviert werden.
Zulassung zur Ausbildung
- Die Zulassung zur IVR Stufe 1-Schulung erfordert keine spezifischen Voraussetzungen, ausser eine gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die Zulassung zur IVR Stufe 2-Schulung erfordert den Besitz eines IVR Stufe 1-Zertifikats, das nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns ist.
Bedingungen für die Stornierung
- Jede Stornierung muss mindestens drei Werktage vor Beginn der Schulung gemeldet werden.Nach Ablauf dieser Frist ist der gesamte Schulungsbetrag fällig.
Teilnahme an der Ausbildung
- Die Studierenden müssen während der gesamten Schulungsdauer anwesend sein.
Prüfung
- Die Prüfung findet während des Kurses statt. Ein Prüfungsversagen erfordert die Wiederholung des Kurses. Der gesamte Kursbetrag ist dann zu zahlen.
Erste Hilfe Schulungen für Unternehmen
- Die GSDS bietet Erste-Hilfe-Kurse für Unternehmen an. Dabei werden vor allem BLS-, IVR Stufe 1- oder IVR Stufe 2-Schulungen angeboten.
- Alle Bestimmungen, die für die jeweiligen Schulungen gelten, werden angewendet, sofern nachstehend nichts anderes festgelegt ist.
Stornierung
- Im Falle einer Stornierung mehr als zwei Monate vor Beginn der Schulung fallen Stornogebühren in Höhe von 150 CHF an. Dieser Betrag ist in jedem Fall an die GSDS zu zahlen und wird nicht bei späterer Anmeldung erstattet. Im Falle einer Stornierung weniger als zwei Monate vor Beginn der Schulung ist der Gesamtbetrag der Schulung fällig.
Teilnahme an der Schulung
- Die Teilnehmer müssen während der gesamten Schulungsdauer anwesend sein. Die Abwesenheit von Teilnehmern rechtfertigt keinesfalls eine Reduzierung der Schulungsgebühr.
Abschliessende Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht.
- Gerichtsstand ist Genf.
- Stand: 12. August 2024
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